Sie sind hier:

Freiwillige Auktionen

Öffentliche Versteigerungen

Alternative Bieterverfahren

Suchen nach:

Allgemein:

Start

Sitemap

Unsere Auktionstermine

öffentl. bestellter vereidigter Versteigerer

Gläubigerrechte

Pfandrechtsversteigerungen

Standorte

Mitgliedschaften

Lizenzpartner

Karriere

Links

Downloads

AGBs

Nutzungsbedingungen

Datenschutzerklärung

Kontakt

Impressum

Effizient und Vertraulich

Im Auftrag führen wir Bieterverfahren durch. Anhand von Immobilentransaktionen wird das Verfahren erläutert. Es ist ebenso auf andere hochwertige Wirtschaftsgüter wie z.B. Flugzeuge, Yachten oder bei der Unternehmensweitergabe anwendbar. Das Verfahren erfordert ein ebenso genaues Vorbereiten und Arbeiten wie es auch für die Vermittlung oder die freiwillige Auktion erforderlich ist. Es kann so durchgeführt werden, dass nur der tatsächliche Erwerber den Namen des Anbieters erfährt. Mittels einer Vertraulichkeitserklärung ein Stillschweigen vereinbart werden.

Bei Immobilienverkäufen durch die öffentliche Hand wurde das Bieterverfahren schon immer genutzt. Zunächst einmal ist das Bieterverfahren ist ein Marketing-Instrument zur Preisfindung. Aufgrund der demografischen Entwicklung ist die Preisfindung bei Immobilien in weiten Teilen inzwischen nachfrageseitig bestimmt. Demgegenüber stehen oft unrealistische überhöhte Preisvorstellungen auf der Anbieterseite. In einem partnerschaftlichen Verfahren wird mittels des Bieterverfahrens dieser Interessenskonflikt aufgelöst und ein realistischer Markpreis ermitteln. Darüber hinaus behält der Verkäufer die Kontrolle darüber an wen er sein Objekt letztendlich weiter gibt.

Beim Immobilienverkauf mittels Bieterverfahren gibt es keinen vorher festgelegten Kaufpreis. Die Interessenten können nach Besichtigung ihr Gebot abgeben. Sie bestimmen den Preis zu dem sie bereit sind das Objekt zu erwerben. Das Verfahren ist dennoch keine Auktion oder Versteigerung. Es wird lediglich ein Höchstgebot gefunden, zu dem ein Interessent bereit ist, das Haus oder die Wohnung zu kaufen. Durch eine Gebühr, die eventuell erhoben wird, falls der Höchstbietende keinen Vertrag abschließt, kann die Ernsthaftigkeit der Kaufinteressenten, konkretisiert werden.
Am Ende des Verfahrens wird von Seiten des Anbieters kein rechtsbindender Zuschlag erteilt. Dieser ist nicht verpflichtet, seine Immobilie zum Höchstgebot zu veräußern. Er kann sein Angebot zurücknehmen oder z. B. einem Bieter den Zuschlag erteilen von dem glaubt, dass er sein Objekt in die besseren Händen übergibt.

Die Verfahrensweise:
Die zum Verkauf stehende Immobilie wird intensiv beworben. Mit dem Hinweis "Bieterverfahren" wird das Objekt ohne Preisangabe angeboten. Es kann hierbei ein fester Besichtigungstermin für alle Interessenten bekannt gegeben. Alle Interessenten erhalten ein Expose. Auch während des Besichtigungstermines werden keine Preisangaben gemacht. Anhand des Zuspruchs haben die Kaufinteressenten Gelegenheit sich ein realistisches Bild von der tatsächlichen die Nachfrage zu machen. Ebenso ist es für den Anbieter jetzt möglich überhöhte Preisvorstellungen zu berichtigen. Dann hat jeder Interessent die Gelegenheit bis zu einem Stichtag sein schriftliches Angebot abzugeben. Während der Abgabephase werden die Bieter laufend über eingehende höhere Angebot informiert. Es wird ihnen die Möglichkeit geboten ihr Angebot zu erhöhen. Nach Ablauf der Frist entscheidet der Verkäufer, ob er auf das höchste Angebot eingeht oder es ablehnt.

Vorteile für den Anbieter:
Das Bieterverfahren ist eine elegante Methode um eine Immobilie terminiert zum bestmöglichen Preis zu verkaufen. Der Eigentümer behält sich dennoch vor sein Objekt an einem ihm genehmen Käufer weiter zu geben.

Für die Käufer: Der Wettbewerb mit anderen Interessenten verschafft Sicherheit über den tatsächlichen Marktwert. Der Käufer bestimmt den Preis denn er zu zahlen bereit ist. Auch der Käufer kann jederzeit sein Angebot zurück nehmen.

Trotz einiger Parallelen ist das Bieterverfahren keine Auktion.

Um ein höherwertiges Wirtschaftsgut zu verkaufen gibt es 3 Möglichkeiten.

1. in geeigneten Medien Anzeigen schalten und dann eigenhändig zu verkaufen
2. Makler mit der Vermittlung von Käufern zu beauftragen.
3. das Objekt zur Auktion einliefern

Die erste Herausforderung ist zunächst die Evaluierung eines marktgerechten Preises.
Exakt vergleichbare Objekte sind selten vorhanden. Die Orientierung am Anschaffungswert, so verständlich sie auch sein mag, führt zu keinem Ergebnis.
Ein Angebot nur auf reiner Verhandlungsbasis generiert zu wenig Kauflustige. Abgesehen davon, dass sobald es zu einem ersten telefonischen Kontakt kommt, dem Thema Preis nicht mehr ausgewichen werden kann.
Wird der dann genannte Preis zu hoch angesetzt , ist die Wahrscheinlichkeit groß noch nicht einmal die Adresse des Interessenten erfahren.
Wenn man den Interessenten durch einen zu niedrigen Preis zum Besichtigungstermin lockt, hat man später kaum noch eine Chance den Preis zu erhöhen. Der Interessent wird im Gegenteil nach weiteren Möglichkeiten suchen den Preis noch weiter herunter zu handeln.

Auch beim Absatz über einen Makler muß die eigene Preisvorstellung geklärt sein. In der Regel wird beim Verkauf mittels eines Maklers der Preis dann noch einmal herunter gehandelt. Außerdem wird sich kein Makler vertraglich auf einen fixen Termin festlegen, bis wann er das Objekt spätestens abgesetzt hat.

Um auszuschließen, dass das Objekt unter Wert verkauft wird, ist es erforderlich dass bei der Einlieferung in ein Auktionshaus ein Mindestpreis festgelegt wird. Bei der Weitergabe über den Auktionator besteht wenig Möglichkeit auf die Auswahl des Käufers Einfluß zu nehmen. Die Transaktion ist mit Zuschlag beim Auktionstermines beendet.

Die Problemlösung ist:
Mittels eines Bieterverfahrens den Marktpreis ermitteln und in einem festgelegten Zeitfenster den geeigneten Kaufinteressenten zu finden.

a) aufgrund eines ausführlichen Exposés werden Bieter motiviert von sich aus Angebote abzugeben
b) es bildet sich ein realistischer Marktpreis
c) der Anbieter kann aus mehreren Angeboten den ihm genehmen Bieter auswählen
d) der Verkäufer kann auch von seinem Verkaufsangebot Abstand nehmen

Der Verkäufer bleibt in seinen Entscheidungen völlig frei.

Die Grundlage für die erfolgreiche Durchführung eines Bieterverfahren sind ausführliche Informationen über das Angebot des Verkäufers. Das Objekt muß ausreichend beworben werden und in einem möglichst wertigem Rahmen präsentiert werden. Erfolgstreiber ist das Schaffen einer Konkurrenzsituation unter den Kaufinteressenten.

Das Bieterverfahren führt bei einer relativ kurzen Angebotszeit schnell zum Verkauf und zwar zum bestmöglichen Preis.

Die Objekterfassung
Sie übermitteln uns zunächst erste Informationen über das unten stehende Formular.

Anhand dessen können wir Ihnen mitteilen, welche Kosten auf Sie zukommen. Unser Honorar für die Durchführung eines Bieterverfahrens errechnet sich aus den erbrachten Dienstleistungen, Nebenkosten und einer Abschlußprovision.

Exposé - Bewerbung
Wir erfassen alle relevanten Daten um ein Exposé erstellen zu können.

Wir konzipieren und führen die notwendigen Werbeaktionen um Ihnen eine möglichst große Anzahl von Interessenten zum festgelegten Besichtigungstermin zur Verfügung zu stellen.

Besichtigungstermin
Alle Interessenten erhalten von uns ein Bieterformular und eine Einladung zur Besichtigung zugesandt.

Gebotsphase
Nach der durchgeführten Besichtigung folgt nun die Gebotsphase. Die an Ihrem Angebot interessierten Käufer werden nun gebeten innerhalb von 14 Tage an uns Ihre Gebote zu senden. Auf Wunsch können diese durch eine Vertraulichkeitserklärung zu Stillschweigen über die Person des Anbieters im Falle des Zuschlags verpflichtet werden. Während der Abgabephase werden die Bieter laufend über eingehende höhere Angebot informiert. Es wird ihnen die Möglichkeit geboten ihr Angebot zu erhöhen.

Ende der Gebotsphase
Nach Ablauf der Frist entscheidet der Verkäufer, ob er auf das höchste Angebot eingeht oder es ablehnt.

Abschlussphase
Wenn die Entscheidung des Anbieters gefallen ist , folgt der Vertragsabschluß.
Der Käufer wird von uns informiert, dass er den Zuschlag erhalten hat. Termine werden vereinbart, bei Immobilienverkäufen Notartermine, und mit Übergabe bzw. Lieferung ist die Transaktion abgeschlossen.

Gerne beantworten wir Ihnen Ihre Fragen unter Tel. 08027 9089928.


Anfrage für ein Bieterverfahren

Anrede *
Titel
Vorname
Nachname
PLZ/Ort *
Telefon *
E-Mail *
Ich möchte mittels Bieterverfahren verkaufen: *
Meine ungefähre Preisvorstellung ist:
Nachricht
 
Sicherheitscode
Sicherheitscode wiederholen *

Allgemein öffentlich bestellter, vereidigter Versteigerer. Zur Verwertung von vertraglichen und gesetzlichen Pfandrechten und zur Durchführung aller öffentlichen Versteigerungen berechtigt. (Legaldefinition § 383 BGB)