Die Auktion
Voraussetzung
Unter Auktionen versteht man in unserer Branche die sogenannte freiwillige Versteigerung. Zum Schutz der Verbraucher ist die Durchführung der klassische Auktion durch die Versteigerungsverordnung geregelt. Für die Ausübung des Berufs des Auktionators stellt der Gesetzgeber an die Person des Versteigerers besondere Anforderungen. So ist eine zusätzliche behördliche Erlaubnis erforderlich. |
Sie wird nur erteilt, wenn die im § 34 b Gewerbeordnung festgelegten Anforderungen erfüllt sind. Wer gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, fremde Grundstücke oder fremde Rechte auktioniert, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. |





