Pfandrechte
Als allgemein öffentlich bestellter, vereidigte Versteigerer sind wir befugt die öffentliche Versteigerung von beweglichen Sachen, Immobilien aus der Insolvenz und Geschäftsanteile (Wertpapiere) aufgrund gesetzlicher Vorschriften durchzuführen. (Legaldefinition § 383 Abs. 3 BGB).
Ist in einer gesetzlichen Vorschrift anstelle der öffentlichen Versteigerung der freihändige Verkauf zugelassen, kann auch dieser von uns durchgeführt werden.
Speditionspfand
Sie sind Spediteur, Lagerhalter oder Frachtführer? Aufgrund fällig gestellter Forderungen stehen Sie jetzt vor der Aufgabe Ihr Speditionspfandrecht zu realisieren. Sie suchen einen erfahrenen Verwe...
Teilungsversteigerung
Gibt es wegen des Nachlasses Meinungsverschieden- heiten innerhalb der Erbengemeinschaft? Wir können Ihnen helfen, unnötige Streitigkeiten auf konstruktive Weise zu lösen, indem wir für eine legale u...
Vermieterpfand
Der Albtraum eines jeden Vermieters Unbezahlte Mietforderungen verursachen derzeit einen Schaden ...
Versteigerungen nach § 825 ZPO
Nach 825 Abs. 2 ZPO kann das Vollstreckungsgericht anordnen, dass die Versteigerung verpfändete...
Versteigerung wg. gesetzlicher Vorschriften
Nach 383 Abs. 1 S1 BGB kann der Schuldner eine zur Hinterlegung nicht geeignete bewegliche Sache im Falle des Annahmeverzuges des Gläubigers versteigern lassen. Nach Abs. 1 S. 2 ist er dazu auch ...
Freiverkäufe
Aus Insolvenzverfahren, Freiverkauf und Vermittlung bieten wir laufend gebrauchte Maschinen und W...
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