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Sie sind Spediteur, Lagerhalter oder Frachtführer? Aufgrund fällig gestellter Forderungen stehen Sie jetzt vor der Aufgabe Ihr Speditionspfandrecht zu realisieren. Sie suchen einen erfahrenen Verwertungspartner.

Jeder Fall stellt sich anders dar. Wir besprechen mit Ihnen das Für und Wider und schlagen dann die für Sie optimale Verwertungsoption vor.

Wir übernehmen die Vermarktung von Waren aller Art. Unkompliziert und zuverlässig.

Als Ihr erfahrener Partner in Sachen Speditionspfandrechtsversteigerung stehen wir Ihnen auch kurzfristig zur Verfügung. Wir verfügen über die notwendigen Absatzkanäle. Gerne helfen wir Ihnen weiter, bei verderblicher Ware auch kurzfristig. Rufen Sie uns unter 08027 9089928 an oder nehmen Sie über das nachstehende Formular Kontakt zu uns auf.

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Das Speditionspfandrecht ist ein gesetzliches Pfandrecht. Weiteres dazu unter Pfandrechte. Als allgemein öffentlich bestellter vereidigter Versteigerer sind wir, uneingeschränkt bezüglich der Sachen und Rechte, zur Verwertung aller vertraglichen und gesetzlichen Pfandrechten berechtigt (Legaldefinition § 383 BGB). Dazu zählen auch Speditions- und Lagerpfandrechten nach §§ 441 HGB, 464 HGB und 475b HGB. Eine anderweitige Verwertung kann zu Schadensersatzansprüchen führen.
Der Gesetzgeber hat im BGB § 1234 (1) festgelegt, dass der Verkauf des Pfandes nach den Vorschriften der §§ 1234 bis 1240 zu bewirken ist. Unsere Erfahrungen zeigen, dieses Vorgehen ist auch in Hinsicht auf mögliche juristische Anfechtbarkeit von Vorteil. Ist doch der allgemein öffentlich bestellte Versteigerer darauf vereidigt, seine Aufgabe gewissenhaft, weisungsfrei und unparteiisch zu erfüllen.

Siehe auch:

http://www.speditionspfandrechtsversteigerung.de

Allgemein öffentlich bestellter, vereidigter Versteigerer. Zur Verwertung von vertraglichen und gesetzlichen Pfandrechten und zur Durchführung aller öffentlichen Versteigerungen berechtigt. (Legaldefinition § 383 BGB)