FAQs
![]() | Worin besteht der Unterschied zwischen einer Internetauktion wie E-bay und einer echten Auktion? |
Online Auktionen haben das Internet erobert. Begriffe wie Internetauktion oder Internetversteigerung suggerieren dem Verbraucher, dass es sich bei diesen neuen Handelsformen um echte Auktionen handelt. Aber allein schon die in der aktuelle Rechtssprechung und Literatur entwickelte Definition zeigt auf, das dies nicht der Fall ist. Während bei der sogenannten Internetauktion nur zwei Parteien im Rechtsverhältnis zueinander stehen und ein Internetanbieter lediglich die Kommunikationsplattform zur Verfügung stellt, fällt bei der klassischen Auktion dem Auktionator die Aufgabe als aktiver und unparteiischer Mittler zwischen Anbieter und Käufer zu.
Zum Schutz der Verbraucher ist die Durchführung der klassische Auktion durch die Versteigerungsverordnung geregelt. Um den Beruf des Auktionators ausüben zu können stellt der Gesetzgeber an die Person des Versteigerers besondere Anforderungen. So ist eine zusätzliche behördliche Erlaubnis erforderlich. Sie wird nur erteilt wenn die im § 34 b festgelegten Anforderungen erfüllt sind. Als Auktionshaus begrüßen wir die erfolgreiche Etablierung der neuen Handelsformen über das Internet, haben sie doch in nicht unerheblichen Maße dazu beigetragen, dass das Interesse bei einer breiten Öffentlichkeit für unseren Beruf geweckt und Schwellenängste abgebaut wurden. Ohnehin bietet die besondere Spannung und Atmosphäre beim Kauf in einer Auktion immer ein unvergleichliches Einkaufserlebnis.
![]() | Was versteht man unter Regelbesteuerung? |
Bei der Regelbesteuerung ist Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer der Nettoverkaufspreis.
![]() | Was versteht man unter Differenzbesteuerung? |
Die Differenzbesteuerung kommt beim Handel mit bereits gebrauchten beweglichen körperlichen Gegenständen zur Anwendung. Damit soll vermieden werden, dass beim Wiederverkauf auf den gesamtem gebrauchten Gegenstand nochmals in voller Höhe Umsatzsteuer berechnet wird.
Voraussetzung zur Anwendung der Differenzbesteuerung ist, dass ein Wiederverkauf vorliegt, der Gegenstand im Gemeinschaftsgebiet erworben wurde und der Verkäufer beim Verkauf an Wiederverkäufer keine Umsatzsteuer schuldet oder dass der Verkäufer unter die Differenzbesteuerung fällt. Primär ist, dass beim Erwerb keine Umsatzsteuer angefallen ist. Zum Beispiel bei Erwerben von Kleinunternehmen die nicht zur Umsatzsteuer optiert haben, von Privatpersonen, bei Freiberuflern wie z. B. Ärzten oder anderen Berufsgruppen die nicht der Umsatzsteuer unterliegen der Fall. Ein Widerverkäufer ist ein Unternehmer der gewerblich überwiegend Gebrauchsgegenstände erwirbt und selbst wieder verkauft. Dies ist zum Bespiel auch bei Gebrauchtwarenhändlern der Fall.
Bei der Differenzbesteuerung wird nur auf die Differenz zwischen Einkaufspreis und Verkaufpreis Umsatzsteuer erhoben. Nicht zur Anwendung kommt die Differenzbesteuerung bei Eigennutzung des erworbenen Gegenstandes durch das Unternehmen oder beim Erwerb zu privaten Zwecken.






