Bundesverband Deutscher Auktionatoren
European Finance Forum
Marketing-Club München
Deutscher Presseverband
Allgemein öffentlich bestellter, vereidigter Versteigerer. Zur Verwertung von vertraglichen und gesetzlichen Pfandrechten und zur Durchführung aller öffentlichen Versteigerungen berechtigt. (Legaldefinition § 383 BGB)