Immobilien
Pfandrechte/öffentliche Versteigerung
Kunst, Varia, Nachlass
Sonstiges
im Freiverkauf
M & A Unternehmen Unternehmensteile
Allgemein öffentlich bestellter, vereidigter Versteigerer. Zur Verwertung von vertraglichen und gesetzlichen Pfandrechten und zur Durchführung aller öffentlichen Versteigerungen berechtigt. (Legaldefinition § 383 BGB)
