Sie sind hier: 

>> Verwerten 

  |  

Insolvenzversteigerung

  |  

Über öffentlich bestellte, vereidigte Versteigerer

  |  

Formulare

  |  

FAQs

  |  

Karriere

  |  

AGBs

  |  

Kontakt

  |  

Nutzungsbedingungen

  |  

Sitemap

  |  

Impressum

  |

VERWERTEN

 

Grundsätzlich unterscheidet man im Auktionsgewerbe zwischen der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen öffentlichen Versteigerung bei der Verwertung von vertraglichen und gesetzlichen Pfandrechten sowie der freiwilligen Auktion.

Als für alle Auktionsarten öffentlich bestellter, vereidigter Versteigerer sind wir berechtigt Ihnen sämtliche Möglichkeiten der Verwertung anzubieten.

Wir führen durch:

  • die Verwertung von gesetzlichen und vertraglichen Pfandrechten durch öffentliche Versteigerung sowie Freiverkauf(nähere Erläuterungen zu den gesetzlichen Bestimmungen finden Sie unter der Rubrik Insolvenzversteigerung
  • die Durchführung von freiwilligen Auktionen (§ 34 b der GewO)
  • den Frei-/Nachverkauf aus freiwilligen Auktionen bzw. Vermittlung.

1. Tätigkeitsbereiche der öffentlichen Verwertung:

  • alle Arten der Pfandauktionen, zum Beispiel von beweglichen Sachen zur Sicherung von Forderungen, Inhaberpapieren, gesetzlichen Pfandrechte, wie z.B.Vermieterpfandrechte bei der Zwangsräumung, Pfandrechten an Kommissionsgut, an Frachtgut (Speditionspfandversteigerungen), wegen Forderungen aus beidseitigen Handelsgeschäften, u.a.
  • Insolvenzversteigerungen - Industrieverwertungen
  • Immobilienversteigerungen aus der Insolvenzmasse nach Freigabe
  • Teilungsversteigerungen bei Erbauseinandersetzungen
  • Mergers & Acquisitions Auktionen von Unternehmensteilen außer Aktien mit amtlichen Kurswert
  • Versteigerungen wegen Annahmeverzug
  • Versteigerungen wegen Erfüllungsverzug beim Fixhandelsgeschäft
  • Versteigerung sicherungsübereigneter Sachen
  • Versteigerungen auf Grund der Anordnung nach § 825 ZPO
  • Anlagenverkauf im Aufrag des Insolvenzverwalters im Vorfeld der Versteigerung bzw. im sich anschließenden Freiverkauf
  • Insolvenzwarenverkauf zur Verwertung von Warenbeständen im Einzelhandel

RECHTSSICHERHEIT

Unsere Beauftragung als zur Pfandverwertung berechtigter Versteigerer bedeutet für Sie Rechtsicherheit und schützt vor eventuellen Anfechtungen. Sie schliessen Regressansprüche nach § 935 BGB aus.

Wir arbeiten im Bereich der Pfandverwertung für Insolvenzverwalter, Banken und Sparkassen, Leasing- und Finanzierungsgesellschaften, Versicherungen, Rechtsanwälte, Krankenkasse, Speditionen, Kaufleuten, Erbengemeinschaften, BGB- Gesellschaften, Vermieter, Gerichtsvollzieher, Unternehmen, Behörden.

2. Freiwillige Auktionen

Wer gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, fremde Grundstücke oder fremde Rechte auktioniert bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde nach § 34 b GewO.

Je nach Aufgabenstellungen führen wir freiwillige Auktionen als Groß- oder Einzelhandelsauktion durch.

Ausführliche Informationen finden Sie unter der Rubrik Auktionen.

Unsere Tätigkeitsbereiche umfassen hier:

  • Immobilienauktionen
  • Freiwillige Versteigerung von nicht mehr benötigten Anlagen oder Unternehmensteilen zur Liqiditätsbeschaffung
  • Kunst- und Variaauktionen
  • Nachlassverwertungen
  • Villen- und Haushaltsauflösungen
  • Versteigerung von übertragbaren Rechten
  • Weinauktionen
  • Benefizauktionen

 

Wir übernehmen keine Rechtsberatung. Jeder Fall stellt sich anders dar. Um Rechtsnachteile zu vermeiden, empfehlen wir die Beratung durch einen spezialisierten Fachanwalt, den wir Ihnen auf Wunsch gerne empfehlen.